Allgemeine Nutzungsbestimmungen für Guthaben-Konten
Der E-Mobility Provider (nachfolgend „EMP“) ermöglicht E-Mobility Usern (nachfolgend „EMU“, der Endkunde) den Zugang zu Ladestationen, die durch den EMP oder Dritte betrieben werden. Der EMU erhält Zugriff auf diese Ladestationen und kann sein elektrisch betriebenes Fahrzeug an nämlichen Ladestationen gegen Entgelt laden. Für den Betrieb sowie die Abrechnung nutzt der EMP Produkte und Leistungen der has.to.be gmbh, unter anderem das Produkt „be.ENERGISED Prepaid Accounting“ (nachfolgend Gutscheinsystem) für die Abrechnung von Ladevorgängen. Bei dem Gutscheinsystem handelt es sich um ein wieder aufladbares karten- und kontenbasiertes Gutscheinsystem. Der EMU kann Ladegutscheine über das Webportal des EMP erwerben und diese anschließend für beim EMP oder Dritten durchgeführte Ladevorgänge einlösen.
§2 Zustandekommen des Kaufvertrages
Der Erwerb von Gutscheinen wird durch das Webportal des EMP durchgeführt. Der EMU kann über das Webportal des EMP ein neues Guthaben-Konto eröffnen. Der Erwerb des Gutscheins erfolgt durch die Aufladung des Guthaben-Kontos durch den Kunden. Der EMU geht in diesem Zusammenhang einen Kaufvertrag mit der has.to.be gmbh mit dem Inhalt dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen ein. Der EMU erwirbt mit der Aufladung seines Guthaben-Kontos einen Ladegutschein in Höhe des aufgeladenen Betrages. Die Bestätigung über den Erwerb des Gutscheines wird an den EMU per E-Mail durch die has.to.be gmbh übermittelt und gilt als Kaufnachweis. Das auf das Konto aufgeladene Guthaben steht für den EMU unmittelbar nach Aufladung zur Verfügung und kann für die Durchführung von Ladevorgängen im Zusammenhang mit seinem persönlichen Vertrag mit dem EMP genutzt in Anspruch genommen werden.
§3 Rücktrittsrecht gem. Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG
Gemäß §11ff. des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG ist der EMU berechtigt, vom geschlossenen Vertrag binnen 14 Kalendertagen (Datum des Aufladens des Guthaben-Kontos) zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Überweisung oder Bezahlung der erstmaligen Aufladung des Kontos zu laufen. Sollten Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen, so ist Ihr Rücktritt gegenüber der has.to.be gmbh, Salzburger Straße 20, A-5550 Radstadt, ausdrücklich zu erklären. Sollten Sie von Ihrem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch machen, so endet der Vertrag gemäß der in §8 angegebenen Kündigungs- und Laufzeitfristen.
Wir weisen ferner darauf hin, dass innerhalb der Rücktrittsfrist mit der Erfüllung des Vertrages erst nach Vorliegen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen werden darf. In diesem Fall sind wir berechtigt für Leistungen, die durch die has.to.be vor Ablauf der Ihnen zustehenden Rücktrittsfrist erbracht wurden, die vereinbarten Entgelte und Aufwandersätze zu verlangen.
§4 Leistungen der has.to.be gmbh
Die has.to.be gmbh führt im Rahmen der Aufladung des Guthaben-Kontos die Durchführung der Bezahlprozesse und die Aufbuchung des Betrages auf das Guthaben-Konto des EMU durch. Weiterhin stellt die has.to.be gmbh einen Transaktionsnachweis über den Erwerb des Gutscheins aus. Der EMU kann an Ladestationen, zu denen ihm der EMP einen Zugang ermöglicht, das auf dem Gutschein enthaltene Guthaben auf Grundlage seines individuellen Vertragsverhältnisses mit dem EMP konsumieren. Nach Durchführung von Ladevorgängen wird has.to.be das Guthaben des EMU um den Bruttobetrag des durchgeführten Ladevorgangs verringern und den Geldbetrag an den EMP überweisen. Der EMP sendet an den EMU in einem bilateral zu definierenden Zeitraum eine Rechnung über die in Anspruch genommenen Leistungen.
§5 Pflichten des EMU
Bei der Durchführung von Ladevorgängen stellt der EMU sicher, dass entweder ausreichend Guthaben auf dem Guthaben-Konto zur Durchführung des Ladevorgangs vorhanden ist, oder jedoch eine Bezahlmethode für die Durchführung von automatisierten Buchungen am Guthaben-Konto hinterlegt wurde, welches die automatisierte Wiederaufladung von Ladeguthaben ermöglicht. Sollte nach der Durchführung eines Ladeguthabens der zur Verfügung stehende Kontostand unterschritten werden, so wird das Guthaben-Konto durch has.to.be gesperrt und steht für weitere Ladevorgänge nicht mehr zur Verfügung. Der EMU ist verpflichtet, die Kontoaufladung auf einen positiven Betrag innerhalb von 7 Kalendertagen durchzuführen oder eine Bezahlmethode zu hinterlegen, die eine automatisierte Aufladung des Kontos ermöglicht. Sollte der Kontostand einen negativen Saldo erreichen, so wird has.to.be die erfolgreich abgebuchten Beträge an den EMP überweisen, die Restforderung zum Rechnungsbetrag des EMP an den EMU bleibt bestehen und kann durch dem EMP auf Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Vertragsgestaltung zwischen EMP und EMU eingeklagt werden.
Der EMU verpflichtet sich weiterhin, durchgeführte Guthaben-Buchungen auf das Guthaben-Konto bei seinem Kreditkarten-Anbieter nicht zu stornieren oder zurück zu rufen.
§6 Haftung der has.to.be gmbh
has.to.be haftet dem EMU gegenüber für die Durchführung der Auszahlungen an den EMP der durch den EMU in Anspruch genommenen Ladeleistungen und der auf dem Guthaben-Konto enthaltenen Beträge. has.to.be gewährleistet, dass die durch den EMU erworbenen Guthaben-Beträge auf seinem Guthaben-Konto zur Verfügung stehen und für die im Rahmen eines aufrechten Vertragsverhältnisses bestehenden Ladevorgänge genutzt werden können. has.to.be haftet nicht für die Auszahlung von Beträgen an den EMP, wenn das Guthaben-Konto des EMU überzogen wurde und nicht ausreichend gedeckt ist. has.to.be haftet zudem nicht für die korrekte Durchführung von Ladevorgängen an Ladestationen des EMP oder Dritter. Jegliche Haftung für Schäden am Fahrzeug des EMU wird ausgeschlossen. Die Haftung der has.to.be für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der has.to.be für Schäden mit dem einfachen Auftragswert begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Die Haftung für Folgeschäden einschließlich des Gewinnentganges und für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Jegliche Schadenersatzforderung des EMU verjährt zwölf Monate nach Kenntnis des EMU von Schaden und Schädiger.
has.to.be haftet nicht für den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt, das die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht, verzögert oder sonst erschwert. Tritt ein solches Ereignis auf der Seite eines Vertragspartners ein, ist dies dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich bekannt zu geben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich.
§7 Ladung und Entladung, Erstattung von Guthaben
Der EMU kann Gutscheine bis zu einem Gesamtbetrag von 400 EUR beladen. Eine darüber hinaus gehende Beladung ist mit einem Gutscheinkonto nicht möglich.
has.to.be ermöglicht dem EMU, bestehendes Guthaben zu erstatten. Die Erstattung von Guthaben kann ausschließlich auf das durch den EMU bei dem Erwerb des Gutscheins verwendete Zahlungsmittel (Kreditkarte, Banküberweisung, PayPal) erstattet werden. Existiert zum Zeitpunkt der gewünschten Rückerstattung das Zahlungsmedium nicht mehr oder ist dessen Gültigkeit abgelaufen (beispielsweise bei Kreditkarten), so ist eine Erstattung des Guthabens nicht möglich. Die Rückerstattung von erworbenen Gutscheinen ist kostenpflichtig und wird mit einem einmaligen Bearbeitungsentgelt in Höhe von 6,00 EUR dem EMU in Rechnung gestellt. Der zurück zu erstattende Betrag wird durch has.to.be um das Bearbeitungsentgelt reduziert und auf die durch den Kunden verwendete Zahlmethode rückerstattet. Die Rückerstattung von Guthaben muss innerhalb der Fristen gem. „§8 Laufzeit und Kündigung“ erfolgen.
Eine Verzinsung der eingehalten Guthaben erfolgt nicht.
§8 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag zwischen EMU und has.to.be kommt mit Durchführung der ersten Aufladung des Gutscheines zu Stande, läuft für mindestens 24 Monate und endet automatisch nach Ablauf der Gültigkeit eines Gutscheins. Ein erworbener Gutschein ist ab Zeitpunkt der Aufladung für 24 Monate gültig und verliert nach Ablauf dieser Zeitspanne automatisch an Gültigkeit, sollte innerhalb dieser Frist keine erneute Aufladung mit Ladeguthaben auf diesen Gutschein erfolgt sein. Mit der Durchführung einer erneuten Aufladung auf diesen Gutschein verlängert sich die Gültigkeitsdauer automatisch um weitere 24 Monate.
Befindet sich auf dem Gutschein nach Beendigung der Vertragsdauer noch ein Guthaben, so kann der EMU die Auszahlung des Guthabens gem. §6 der Nutzungsbedingungen anfordern. Die Erstellung des Erstattungs-Antrages erfolgt über das Webportal des EMPs oder per E-Mail an support@has-to-be.com. Erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit eines Gutscheins kein Antrag auf Rückzahlung des Guthabens, so ist dieser Anspruch verjährt („§9 Verjährung“).
§9 Verjährung
Der Anspruch auf eine Auszahlung des Guthabens eines Gutscheins erlischt jedenfalls nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Ungültigkeit des Gutscheins.
§10 Sperrung und Missbrauch
Der EMU ist verpflichtet bei Verlust oder Diebstahl der Ladekarte das Guthaben-Konto über das Webportal des EMPs zu sperren. Kommt der EMU seiner Verpflichtung nicht nach, so erlischt die Haftung der has.to.be für eine Missbräuchliche Verwendung des Guthabenkontos.
Sollte has.to.be einen Missbrauch des Guthabenkontos feststellen, so ist has.to.be im Sinne des EMU berechtigt, das Konto ohne vorherige Warnung zu sperren. Bei einer Kontosperrung wird der EMU über den Grund der Sperre informiert und hat die Möglichkeit, sich hierzu zu äußern. Erweisen sich die Missbrauchs-Anschuldigungen als nicht korrekt heraus, so wird has.to.be das Konto wieder für eine weitere Nutzung freigeben.
Kann has.to.be einen Missbrauchsversuch durch den EMU zweifelsfrei belegen, so ist has.to.be zur fristlosen Kündigung des Gutschein-Kontos berechtigt. Die Sperre des Kontos wird mit einer Bearbeitungsgebühr von 100,00 EUR durch has.to.be verrechnet, der EMU kann im Falle einer rechtmäßigen Sperre die Rückzahlung des Guthabens abzüglich der Bearbeitungsgebühr von 100,00 EUR innerhalb von 14 Kalendertagen nach Sperre schriftlich beantragen. Verstreicht diese Frist, so ist dieser Anspruch verjährt.
Warnhinweis: Das Guthaben auf dem Gutschein-Konto des EMU kann in dem Vertragsverhältnis mit dem EMP wie Bargeld verwendet werden. Der Verlust der mit dem Gutschein-Konto verbundenen Ladekarte kann damit ohne weitere Sicherheitsmechanismen ein kostenpflichtiger Ladevorgang durchgeführt und bezahlt werden. Bewahren Sie die mit dem Gutschein verbundene Ladekarte deshalb so sorgfältig wie Bargeld auf.
§11 Meinungsverschiedenheiten zwischen EMP und EMU
Der EMU hat Meinungsverschiedenheiten, welche das Grundgeschäft betreffen (beispielsweise Einsprüche gegen Rechnungsinhalt, Rechnungsbetrag oder Gewährleistungsansprüche), ausschließlich an den EMP zu richten und mit diesem zu klären. has.to.be übernimmt keine Haftung und leistet keine Kommunikation im Zusammenhang mit dem zustande gekommenen Grundgeschäft zwischen EMP und EMU.
§12 Kosten und Gebühren
Der Erwerb des Gutscheins sowie die Durchführung von Ladevorgängen ist für den EMU kostenfrei. has.to.be wird dem EMU lediglich Gebühren für die Rückerstattung von Guthaben gem. §7 in Rechnung stellen.
§13 Datenschutz
has.to.be verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen des Betriebs des Gutschein-Kontos des EMUs zu verwenden und ausschließlich dem EMU zurückzugeben oder nur nach dessen schriftlichem Auftrag zu übermitteln. Der EMU berechtigt has.to.be ausdrücklich, die zur Erfüllung des Auftrags der has.to.be erforderlichen Daten an den EMP weiterzugeben.
has.to.be erklärt rechtsverbindlich, dass sie alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des § 15 DSG 2000 verpflichtet hat. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden bei der has.to.be aufrecht.
has.to.be erklärt rechtsverbindlich, dass sie ausreichende Sicherheitsmaßnahmen im Sinne des § 14 DSG 2000 ergriffen hat, um zu verhindern, dass Daten ordnungswidrig verwendet oder Dritten unbefugt zugänglich werden.
has.to.be wird die die Bestimmungen der § 26 (Auskunftsrecht) und § 27 (Recht auf Richtigstellung oder Löschung) DSG 2000 gegenüber dem Betroffenen innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen..
has.to.be wird personenbezogene Daten des EMU für mindestens 7 Jahre elektronisch speichern und im Sinne des DSG 2000 elektronisch verarbeiten um Abrechnungen und Transaktionen durchführen zu können. Die Sicherstellung der Datensicherheit gewährleistet has.to.be unter Verweis auf die Registrierung beim österreichischen Datenverarbeitungsregister unter der Registrierungsnummer DVR 4015073.
§14 Sonstige Bestimmungen
Die Kommunikationssprache zwischen has.to.be und dem EMU ist deutsch. Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, ausgenommen Verweisungsnormen des IPRG. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UNCITRAL-Kaufrechtsübereinkommen) ist ausgeschlossen. Für Streitigkeiten wird das dem Streitwert nach zuständige Gericht Salzburg ausschließlich für zuständig erklärt.
Wichtige Mitteilungen erfolgen – soweit nicht im Einzelfall anders geregelt – schriftlich oder per Telefax und sind an eine qualifizierte Ansprechperson des Empfängers zu richten. Mitteilungen gelten als fristgerecht abgesandt, wenn das Schriftstück vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Post gegeben wurde (Datum des Poststempels).
Mündliche Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Bestimmungen und diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Bestimmungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen explizit als Änderungen der Allgemeinen Bestimmungen oder des Vertrages bezeichnet sein.
Es gilt die unwiderlegliche Vermutung, dass von diesem Erfordernis der Schriftform nie durch mündliche Abrede abgewichen werden kann. Das Schriftformgebot wird auch durch ein Telefax gewahrt.
Mehrere EMU haften der has.to.be zur ungeteilten Hand.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Rechte und Pflichten aufgrund und in Zusammenhang mit diesem Vertrag auf Rechtsnachfolger, sei es im Weg von organisatorischen Änderungen, Umgründungsmaßnahmen oder durch sonstige Maßnahmen, zu überbinden.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, so bleiben die übrigen Vertragspunkte davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an Stelle der ungültigen Regelung eine dieser Regelung wirtschaftlich nahe kommende zu treffen, die jedoch zulässig ist.
Stand: März 2016